DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2008.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7784 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-03-06 |
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In akuten Unternehmenskrisen werden zunehmend „Sanierungs-Geschäftsführer“ eingesetzt. Der Artikel befasst sich mit den Aufgabenstellungen und der Arbeitsweise dieser Sanierer. Darauf aufbauend und unter Berücksichtigung der rechtlichen Risiken werden Erfolgsfaktoren für die Arbeit des Sanierungs-Geschäftsführers herausgearbeitet.
Im Rahmen zahlreicher Entscheidungen haben der BGH und der BFH zum Problem der Umsatzsteuer bei Verwertung von Sicherheiten in der Insolvenz Stellung genommen. Es wird zu zeigen sein, dass die Verteilung der Umsatzsteuerlast grundsätzlich davon abhängt, wer zur Verwertung des Sicherungsguts berechtigt ist. Auch die Veräußerung einer aus der Masse freigegebenen Sache durch den Schuldner ist Gegenstand der Rechtsprechung gewesen, über die hier ein Überblick gegeben wird.
Mit dem ab dem 1. 7. 2008 anzuwendenden RDG ist dem Gesetzgeber der eigentlich erwartete „große Wurf“ nicht ganz gelungen. Viele unbestimmte Rechtsbegriffe und das leicht mögliche Unterlaufen des RDG über elektronische Rechtsdienstleistungen aus dem Ausland sind dafür kennzeichnend. Weiterhin fraglich ist, ob Anwälte auch im Unterverhältnis zu einem Berufsträger anwaltliche Leistungen erbringen sollten.
Die grundlegende Basis für eine erfolgreiche Unternehmenssanierung ist immer ein plausibles, nachvollziehbares und transparentes Sanierungskonzept. Auf der Grundlage des Gutachtens werden die Sanierungsfähigkeit und Sanierungswürdigkeit des wirtschaftlich schwachen Unternehmens beurteilt. In Anknüpfung an vom IDW formulierte Empfehlungen hat das 2007 gegründete ISU Institut ein Rahmenkonzept zur Erstellung und Begutachtung von Sanierungsgutachten entwickelt, das hier näher vorgestellt wird.
Vielfach wird in der Unternehmenspraxis die Beobachtung von Entwicklungen bei Geschäftspartnern, die zumindest auf mittlere Sicht zu Verlusten und im schlimmsten Fall zu einer Gefährdung der Existenz des eigenen Betriebs führen können, vernachlässigt. Hier werden Möglichkeiten aufgezeigt, Veränderungen im Geschäftsgebaren zumindest bei wichtigen Geschäftspartnern zu erkennen und bei Verschlechterungen aktiv zu werden.
Bilanzen sind aussagefähiger als oft angenommen wird! Um sie besser zu durchleuchten, genügt es aber nicht, nur etwa Kennziffern zu errechnen. Es müssen auch Beurteilungsmaßstäbe dafür vorhanden sein, ob und inwieweit die errechneten Werte als günstig oder ungünstig anzusehen sind oder ob sie sogar eine Gefahrensituation anzeigen. Ein solches Instrumentarium wird hier vorgestellt.
Aufgrund einer neuen Entscheidung des BGH dürfte es Unternehmen in der Krise schwerer fallen, dringend benötigten Rechtsrat und professionelle Unterstützung bei der Verhandlung mit Gläubigern und potenziellen neuen Geldgebern über Sanierungsbeiträge zu finden. Denn Berater müssen befürchten, mit ihren Honoraransprüchen auszufallen.
+++ Kapitalaufbringung +++ Eigenkapitalersetzende Gebrauchsüberlassung +++ Insolvenzreife +++ Dauerbrenner Lastschriftwiderruf +++ Versicherungsrenten und Insolvenzbeschlag +++ Rechnungslegung des Verwalters +++ Globalzession und Insolvenzanfechtung +++
+++ Reform im Insolvenzrecht +++ EU-weite Durchsetzung von Forderungen +++ Ehegatten-Veranlagungswahlrecht im Insolvenzverfahren +++
+++ Private Equity +++ Auswahlverfahren für Insolvenzverwalter +++ Die größten Unternehmensinsolven in 2007 +++ Steuerliches Kontenabrufverfahren +++
+++ KSI-Büchermarkt (93) +++ Nachruf (93) +++ Zeitschriftenspiegel (94/95) +++ KSI-Vorschau (95) +++ Veranstaltungen (96) +++
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