DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2011.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7784 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-08-30 |
Um Marktanforderungen erfolgreich begegnen zu können, müssen Unternehmen ihre Strukturen zur rechten Zeit angemessen anpassen. An solchen grundlegenden Transformationen führt letztlich kein Weg vorbei, da sie unerlässlich für den zukünftigen Geschäftserfolg sind. Aber warum werden sie oft nicht rechtzeitig eingeleitet?
Neben den herkömmlichen Sanierungsmaßnahmen (Zuführung von Kapital, Veränderung der Beteiligungsstrukturen etc.) hat sich insbesondere in den Jahren der Wirtschaftskrise die übertragende Sanierung als eine lukrative und probate Transaktionsform etabliert, um die Fortdauer des operativen Geschäfts zu gewährleisten. Auch aus Erwerbersicht ermöglicht hierbei die Insolvenz, das Unternehmen ohne finanzielle Altlasten zum Bruchteil des zu normalen Bedingungen angemessenen Kaufpreises zu erwerben.
Der erste Teil des Beitrags beschäftigte sich in KSI 4/2011 S. 159 ff. mit dem aktuell noch unbefriedigenden Stand des Krisenmanagements von Unternehmen. Im vorliegenden zweiten Teil werden daher ein praxistaugliches Modell einer gewinnorientierten Mitarbeitererfolgsbeteiligung entwickelt und die möglichen Liquiditätswirkungen sowie Effekte in der Bilanz eines Unternehmens anhand eines Beispielunternehmens aufgezeigt.
Zieht der Insolvenzverwalter vor Verfahrenseröffnung begründete Forderungen ein, so soll die hierin enthaltene Umsatzsteuer auch bei der Sollbesteuerung Masseverbindlichkeit sein. Diese Aussage des BFH-Urteils vom 9. 12. 2010 lässt nur erahnen, welche Problemfelder damit aufgetan wurden. Der Beitrag geht hierauf ein und zeigt Handlungsoptionen auf.
Angesichts der durch das ESUG beabsichtigten Förderung außergerichtlicher Sanierungen steigt auch der Bedarf an Sanierungskonzepten, für deren Erstellung es keinen allgemein gültigen Standard gibt. Allerdings hat das IDW mit seinem Standard IDW S 6 Anforderungen formuliert, die nicht nur im Berufsstand der Wirtschaftsprüfer, sondern auch bei den sonstigen mit Sanierungsfragen befassten Berufsgruppen große Anerkennung gefunden haben. Mit der näheren Betrachtung der Anwendungsbreite des IDW S 6 erweist sich, dass hiermit ein Instrumentarium geschaffen wurde, das zudem die Kriterien erfüllt, die die BGH- Rechtsprechung an den Nachweis der Sanierungsfähigkeit anlegt.
Unternehmen aus Industrie, Handel und Handwerk müssen sich nicht nur vor der eigenen Insolvenz schützen, sondern auch frühzeitig über Strategien nachdenken, wie sie mit Kunden umgehen sollen, die zahlungsunfähig sind oder insoweit bedroht sind. Der Beitrag zeigt wichtige in der Insolvenz des Kunden zu beachtende Aspekte aus Lieferantensicht auf.
Themenschwerpunkt des 7. Mannheimer Insolvenzrechtstags war in diesem Jahr insbesondere die Eigenverwaltung, die aus der ökonomischen Perspektive ebenso behandelt wurde wie aus rechtlicher Sicht sowie speziell aus dem Blickwinkel der Insolvenzverwaltung.
+++ Gesellschafterausschluss und Kapitalerhaltung +++ Aufrechnung nach Insolvenzplan +++ Zahlungsunfähigkeit und Zahlungseinstellung +++ Abtretbarkeit des Rückgewähranspruchs +++ USt als Insolvenz- oder Masseforderung? +++ Sanierungsklausel +++
+++ Rückgang der Insolvenzen +++ Beratungsvertrag Sanierung +++ Rechnungslegung +++
+++ Restrukturierungsfonds-VO +++ Kontenpfändung +++ ESUG-Anhörung +++ Höhere Pfändungsfreigrenzen +++
+++ ESVnews: Aktuelle Themen in ESV-Zeitschriften (196) +++ KSI-Vorschau (196) +++ KSI-Büchermarkt (238) +++ Zeitschriftenspiegel (239) +++ Veranstaltungen (238/240) +++
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: