DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2007.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7784 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-09-25 |
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Der Unternehmenskauf in Krise und Insolvenz lässt sich zu verschiedenen Zeitpunkten und auf unterschiedliche Art und Weise gestalten. Je nach Gestaltung unterscheiden sich das Verfahren und die Folgen der Transaktion. Der den Unternehmenskauf begleitende Rechtsberater muss diese Unterschiede kennen: Zum einen, wenn der Erwerber Ziele vorgibt, die womöglich nur durch eine bestimmte Gestaltung zu erreichen sind. Und zum anderen, wenn die Umstände wenig oder keinen Gestaltungsspielraum lassen und der Erwerber über mögliche Risiken des Kaufs aufzuklären ist.
In einem schwierigen Wettbewerbsumfeld sind Konzeption und Umsetzung eines erfolgswirksamen Turnaround-Programms gefragt. Zur Abwehr eines solcherart konkurrenzbedingten Bedrohungspotenzials tragen Analyse und Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Angriffs- und Verteidigungsoptionen in hohem Maße bei.
In der Insolvenzpraxis zeigt sich immer wieder das Phänomen, dass ausstehende Einlagen zwar in beträchtlicher Höhe aktiviert sind, aber vom Gesellschafter nicht eingefordert wurden. In diesem Fall stellt sich die Frage nach dem Wert der Einlageforderung sowohl im Jahresabschluss als auch in der Überschuldungsbilanz.
Zwar räumt die InsO dem Insolvenzverwalter gegenüber anderen Beteiligten einen erheblichen Informationsvorsprung ein, was in Sanierungsfragen oder z. B. bei Insolvenzplanverfahren ohne Zweifel sinnvoll sein kann. Für die Rechnungslegung selbst ist dies jedoch kritisch zu sehen. Es wird analysiert, mit welchen Rechnungsgrundlagen ein Insolvenzverwalter arbeiten sollte und wer diese wie prüfen sollte.
Im Rahmen der Prüfung der Sanierungsfähigkeit von Unternehmen spielt der Begriff der Zahlungsfähigkeit eine zentrale Rolle. Zum einen wird er i. S. des § 17 InsO verwendet um sicherzustellen, dass der Insolvenzantragsgrund der Zahlungsunfähigkeit eben nicht vorliegt. Zum anderen wird er im Rahmen einer längerfristigen Sichtweise verwendet, wenn es darum geht, die positive Fortbestehensprognose eines Unternehmens darzustellen. Jung beschäftigt sich mit der langfristigen Komponente des Begriffs „Zahlungsfähigkeit“.
Eine neuere Entscheidung des BFH löst die Pflichtenkollision von Geschäftsführern und Vorständen in der Krise ihrer Gesellschaft auf ebenso elegante wie angemessene Art und Weise. Der BFH befindet sich damit auf einer Linie mit Entscheidungen des BGH zu § 266a StGB (Nichtabführung der Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung).
+++ Neuausrichtung der Existenzvernichtungshaftung +++ Zweigliedrige GmbH & Co. KG ohne Komplementär +++ Haftung des Schuldners für Masseverbindlichkeiten +++ Fremdgeld und Honorar in der Insolvenz des Mandanten +++ Insolvenz des Anwalts +++
+++ Reform des Kontopfändungsschutzes +++ Vereinfachung des Verbraucherinsolvenzverfahrens und Insolvenzfestigkeit von Lizenzverträgen +++ Verbesserung der Aufsicht in Insolvenzverfahren (GAVI) +++ Förderung von Kapitalbeteiligungen in junge und mittelständische Unternehmen +++
+++ Banken- und Hypothekenkrise +++ BMWi-Broschüre zur Unternehmensnachfolge +++ Bundesverdienstkreuz für VID-Vorsitzenden Siegfried Beck +++ Fachberater Sanierung und Insolvenzverwaltung (DStV) +++
+++ KSI-Büchermarkt: Mittelstand hat Zukunft / Cash-flow und Unternehmensbeurteilung / Unternehmenssanierung / Komm. z. EStG (237) +++ Zeitschriftenspiegel (238/239) +++ Veranstaltungen (240) +++
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