DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2008.01 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7784 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-01-08 |
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Krisen sind existenzgefährdende Zustände, die zum Ende der Unternehmung führen würden, wenn die bisherigen Planungen unverändert weitergeführt würden. Die Krise muss somit vom Management wahrgenommen und als solche festgestellt werden, um die notwendigen Plankorrekturen einzuleiten. Die Krise scheint damit auf den ersten Blick durch ihr Ende, die Insolvenz, objektiv bestimmbar zu sein. Hier wird aber behauptet, dass die objektive Sichtweise nur vermeintlich objektiv ist. Sie ist vielmehr ständig durchzogen von subjektiven Einflüssen. Gefragt wird in diesem Beitrag nach den Erscheinungsformen dieser subjektiv verzerrten Krisenfeststellung, nach ihren Ursachen und ihren Wirkungen.
Wesentliche Erfolgsgrundlage zur nachhaltigen Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit ist die rechtzeitige Identifikation geschäftsrelevanter Umfeldentwicklungen; funktional kann dies durch ein adäquat ausgestaltetes strategisches Frühwarnsystem umgesetzt werden. Am Beispiel des aktuellen makroökonomischen Phänomens der Dekonstruktion (zu verstehen als das Aufbrechen vormals klar definierter Wertschöpfungsketten) werden Positionierung, Intention und Analysekonzepte eines solchen Systems diskutiert.
Im Beitrag wird eine inhaltliche und prozessuale Verknüpfung zwischen den drei Bereichen Risikomanagement, Gefährdungsmanagement und Krisenmanagement dargestellt, die auf dem Gedanken der durchgängigen Analyse und Bewertung sowie einer Berücksichtigung sämtlicher Risikoarten in allen drei Bereichen beruht.
Mit seiner Grundsatzentscheidung vom 24. 5. 2005 hat der BGH eingehend zur Abgrenzung zwischen Zahlungsunfähigkeit und Zahlungsstockung Stellung bezogen. Mit der Fallstudie sollen die Auswirkungen der Rechtsprechung anhand mehrerer Beispiele dargestellt werden. Es zeigt sich, dass eine fristinkongruente Vermengung von Zeitpunkt und Zeitraumbetrachtung zu ökonomisch fragwürdigen Ergebnissen bei der Feststellung der Zahlungsunfähigkeit führt.
Beantwortet von Dipl.-Kfm. Klaus-Dietrich Kahl
Angesichts steigender Zulassungszahlen sehen immer mehr Anwälte ihre berufliche Zukunft in der Spezialisierung. Dies zeigt nicht nur die beständig wachsende Zahl geregelter Fachanwaltschaften. Auch andere Spezialisierungen erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Stehen den Anwälten auch für Steuerberater konzipierte Fachberaterbezeichnungen offen?
Die Insolvenzfestigkeit von Globalzessionen ist ein Thema, über das sich die Instanzgerichte und ihnen folgend die Insolvenzverwalter und die Wirtschaft mit ihren Anwälten in den letzten Jahren heftig gestritten haben. Mit Entscheidungen vom 29. 11. 2007 hat der BGH endlich für Klarheit gesorgt: Globalzessionen können nur als kongruente Deckung gem. § 130 InsO angefochten werden.
+++ Nachhaftung bei Ausscheiden aus oHG +++ Lastschrifteinzug und Insolvenz +++ Fortbestand von Mietverhältnissen nach Verfahrenseröffnung +++ Bürgenhaftung +++
+++ Erbschaftsteuerreform mit rückwirkender Anwendung +++ Neues Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) +++ Neue Rechtsgrundlagen zur Steuerhinterziehung und zur verbindlichen Auskunft +++ Bilanzrechtsmodernisierung +++ Sanierungsgewinne: Steuerstundung und Steuererlass +++
+++ Insolvenzen: Ende des Rückgangs 2008 +++ IDW zu den bilanziellen Auswirkungen der Subprime-Krise +++ Offenlegung von Jahresabschlüssen +++ Insolvenz-Landkarte +++
+++ KSIBüchermarkt: Der Risikobericht von Kreditinstituten / Handbuch modernes Sanierungsmanagement / Change Management in der Praxis (45) +++ Zeitschriftenspiegel (46) +++ Veranstaltungen (48) +++
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