Bei krisenbehafteten Unternehmen wird häufig bei enger werdender Liquidität die Pflicht zur Abführung der Sozialversicherungsanteile regelmäßig nicht oder nur unzureichend erfüllt. Das kann für die involvierten Berater zu gefährlichen Stolpersteinen im Rahmen von möglicher Mithaftung führen. Sowohl die Buchführungsbüros als auch der Steuerberater sind gefordert, den Gefahren einer möglichen Mittäterschaft besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Werden sie gar im Rahmen von strafrechtlichen Ermittlungen als Anstifter ermittelt, sind nachhaltige Folgen unausweichlich.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2007.03.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7784 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-05-24 |
Seiten 124 - 127
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