DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2015.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7784 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-11-03 |
Der Sanierungsprozess umfasst nicht nur die Erstellung eines Sanierungskonzepts und dessen Umsetzung, sondern auch die Phasen vor der Einleitung einer Sanierung und nach der Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen. Diese Stadien sollten vermehrt Beachtung finden, um den Gesamtbankerfolg mit einer effektiven Risikofrüherkennung und einer wirksamen Problemkreditbearbeitung über die valide festgestellte nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit eines Firmenkunden deutlich zu erhöhen.
Für das aktuelle hww ESUG-Radar wurden die Zahlen der vergangenen drei Jahre zu Schutzschirmverfahren und zu Verfahren nach § 270a InsO analysiert. Außerdem wurden Unternehmen, die erfolgreich ein Eigenverwaltungsverfahren durchlaufen haben, befragt. Fazit der Studie: Die Anmeldezahlen bei ESUG-Verfahren sinken, befragte Unternehmen sind zufrieden und der Nachsorge muss ein hoher Stellenwert eingeräumt werden.
Muss ein Rangrücktritt qualifiziert sein? Und was ist unter einer solchen „Qualifikation“ zu verstehen? Die jüngsten Urteile des BGH und des BFH geben Anlass, den aktuellen Stand der Diskussion nachzuzeichnen. Die richtige Formulierung für einen Rangrücktritt zu finden, nennt K. Schmidt dabei ein „Spiel mit dem Feuer“. Im Zentrum steht die Frage, wie die Nichtberücksichtigung nachrangiger Forderungen im insolvenzrechtlichen Überschuldungsstatus erreicht werden kann, ohne steuerlichen Schaden anzurichten.
Die Vereinbarung von Ratenzahlungen galt in der Vergangenheit stets als probates Mittel, um im Geschäftsverkehr Regelungen bzw. Zahlungsvereinbarungen zu treffen, die den Schuldner der Zahlung – gleich aus welchem Grund – in die Lage versetzen, seiner Verpflichtung auch entgegen ursprünglich vereinbarter Zahlungsziele nachzukommen. Allerdings ist mittlerweile Vorsicht angebracht.
Zunehmender Preisdruck, kürzere Produktlebenszyklen und globale Konkurrenz haben das Gewicht des Einkaufs im Unternehmen in den letzten Jahren verstärkt und zu einem der entscheidenden Wettbewerbsfaktoren gemacht. Deshalb ist der strategische Einkaufsprozess das ideale Mittel, Maßnahmen zur Working-Capital-Optimierung zu initiieren und strukturiert und effektiv umzusetzen. Dies gilt im Besonderen für Unternehmen in Krisensituationen, bei denen die Liquiditätssicherung oberste Priorität genießt.
Niedrige Zinsen und viel Liquidität der Investoren begünstigen derzeit die Durchführung sog. Distressed M&A-Transaktionen. Auch mit der Einführung des ESUG ist ein gesteigertes Interesse der M&A-Berater an dem Kauf bzw. Verkauf von Unternehmen in der Krise oder Insolvenz zu beobachten. Die Ermittlung und Steuerung der relevanten Einflussfaktoren einer Distressed M&A-Transaktion rücken damit in den Mittelpunkt der involvierten Transaktionsberater.
Die Experten für Krisen-, Sanierungs- und Insolvenzberatung pflegen derzeit einen intensiven Meinungsaustausch, wohl insbesondere auch deswegen, weil die Erwartungen an erfolgreiches Restrukturierungsmanagement gestiegen sind und zugleich ein erhöhter Wettbewerbsdruck zu verkraften ist. Diese Entwicklungen prägten die Inhalte von drei Veranstaltungen, über die berichtet wird.
+++ Haftung des ausgeschiedenen Gesellschafters nach Kaduzierung +++ Pflichtverletzung des Insolvenzverwalters bei Kündigung der D&O-Versicherung +++ Kenntnis von Zahlungsunfähigkeit +++ Rückforderung der Eigenheimzulage +++ Aufrechnung mit Steuerschulden +++
+++ Finanzmittel für Kleinstunternehmen +++ Wirtschaftslage im Mittelstand +++ Insolvenzstatistik +++ Tipps zum Forderungseinzug +++
+++ Anfechtungsgesetz +++ Umgehungsverbot für Verwalter +++ Unrichtiger Steuerausweis +++
+++ ESVnews: Aktuelle Themen in ESV-Zeitschriften (244) +++ Vorschau (244) +++ Büchermarkt (286) +++ Zeitschriftenspiegel (287) +++ Veranstaltungen (288) +++
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