DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2012.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7784 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-11-07 |
Das ESUG bietet mit dem neu geschaffenen Schutzschirmverfahren nach § 270b InsO ein eigenständiges Sanierungsverfahren. Im vorliegenden Beitrag soll das Schutzschirmverfahren mit seinen wesentlichen Voraussetzungen dargestellt werden, um aufzuzeigen, dass es ins - besondere auch für mittelständische Unternehmen eine neue Chance zur Sanierung darstellt.
Speziell in Krisensituationen steht der Insolvenzverwalter und/oder Sanierungsspezialist häufig vor der Aufgabe, die wirtschaftliche Gesamtsituation eines Unternehmens in kürzester Zeit beurteilen zu müssen. Insbesondere im Anlagenbau ist dies jedoch relativ schwierig, da eine Prognose der Aufwandsentwicklung sehr komplex und ohne branchenspezifische technische Fachkenntnisse nur schwer zu bewältigen ist. Hier unterstützen heute Expertensysteme.
Nachdem in Teil A (KSI 5/12) die Gesamtbewertungsverfahren behandelt worden sind, werden die einschlägigen Einzelbewertungsverfahren vorgestellt. Gerade bei der Bewertung von Krisenunternehmen kommt diesen eine gewichtige Rolle zu, da das Scheitern des Turnarounds ein offenkundiges Risiko darstellt und der bewertungstypischen Going-Concern-Prämisse deshalb nur eingeschränkt gefolgt werden kann.
Banken schätzen das Sanierungsrisiko bei Genossenschaften höher als bei fast jeder anderen Gesellschafterkonstellation ein – nur breite Publikumsfonds wie Schiffsfonds werden schlechter bewertet. Die Kritik der Banken richtet sich insbesondere an die ehrenamtlichen Gremien der Genossenschaften. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuell vorgelegte Studie.
Unternehmen erfolgreich zu führen, ist die Aufgabe des Managements und das insbesondere in schwierigen Zeiten. Ein Unternehmen sicher durch Krisenzeiten zu dirigieren, stellt wohl die größte Herausforderung für das Management dar. Seine Führungskompetenz und Belastungsfähigkeit ist entscheidend, um den Turnaround zu schaffen.
Mit dem Beginn des kommenden Jahres greifen spezifizierte Prüfkriterien für ab 2013 erfolgende Zertifizierungen der Qualitätsmanagementsysteme. Die am 5. 5. 2012 beschlossene Prüfungsordnung zu den GOI soll eine verbesserte Vergleichbarkeit der Zertifikate für Kanzleien, Zertifizierungsgesellschaften und nicht zuletzt für Insolvenzgerichte gewährleisten.
Schon vielfach wurden die neuen Instrumente des ESUG aus juristischer Sicht beleuchtet. Der Restrukturierungsgipfel vom 19. 9. 2012, über den hier berichtet wird, verfolgte einen anderen Ansatz: Dort ging es um die Auswirkungen im Restrukturierungsmanagement ebenso wie um den Einsatz von Restrukturierungsberatern und das Auffinden von Restrukturierungsfinanzierungen.
Mit dem ESUG hat die Sanierungspraxis in wesentlichen Be reichen neue Rahmenbedingungen gesetzt bekommen. Teilweise wird insoweit sogar von einem tiefgreifenden Paradigmenwechsel gesprochen, so dass sich die Frage stellt, ob dies überzogen oder aber gerechtfertigt ist? Hierzu befragten wir als einen der wohl profiliertesten Experten der Sanierungsbranche Prof. Rolf Rattunde.
+++ Verjährung von Ansprüchen wegen Existenzvernichtungshaftung +++ Pfändungsschutz für Ansprüche aus Lebensversicherungen +++ Internationale Zuständigkeit für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens +++ Ermessensfehlerhafte Inanspruchnahme des Geschäftsführers +++ Haftung des Eigentümers nach § 74 AO +++
+++ Neues Informationsportal für die Sanierungsbranche +++ Anstieg der Unternehmensinsolvenzen +++ Defizite im Working-Capital-Management +++ Euro-Krise: Notfallpläne und Szenario-Analysen +++ DPR-Prüfungsschwerpunkte 2013 +++
+++ Beibehaltung des geltenden Überschuldungsbegriffs +++ Berufsrechtliche Richtlinien der Inkasso-Branche +++ MicroBilG +++ Verzicht auf Pensionsanwartschaft als Sanierungsmaßnahme +++
+++ ESVnews: Aktuelle Themen in ESV-Zeitschriften (244) +++ KSI-Vorschau (244) +++ Büchermarkt (285) +++ Zeitschriftenspiegel (286/287) +++ Veranstaltungen (288) +++
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