DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2006.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7784 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-10-01 |
+++ ESV-News: Neue Zeitschrift ZCG / ESV-Tagung (IV) +++
Mit zunehmender Intensität von Krisen wird die rigorose Durchsetzung und Sicherung der Interessen zentraler Anspruchsgruppen (Stakeholder) auch gegen jene der betroffenen Unternehmen immer wahrscheinlicher. Kernelement eines erfolgreichen Turnaround-Managements ist es daher, Stakeholder durch geeignete Maßnahmen einzubinden.
Versäumt es die Unternehmensführung, sich mit den Anforderungen an Kommunikation und Krisenmanagement auseinander zu setzen, öffnet sie der Möglichkeit von Imageschäden grob fahrlässig Tür und Tor. Die Autoren setzen daher auf der Basis von Praxiserfahrungen den Stellenwert der adäquaten Krisenkommunikation entsprechend hoch an.
Die mittelständische GmbH ist dadurch geprägt, dass ihre Gesellschafter i. d. R. vielfältige vertragliche und wirtschaftliche Beziehungen zu ihrer Gesellschaft haben. Bei Insolvenz der GmbH sind die steuerlichen Auswirkungen differenziert zu würdigen.
Im Falle der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und der daraus resultierenden Vermutung des Vermögensverfalls ist die Bestellung eines Steuerberaters (StB) gem. § 46 Abs. 2 Nr. 4 StBerG zu widerrufen. Ist diese Vermutung widerlegbar?
Die Strukturierte Insolvenz ist eine wichtige Option für eine nachhaltige Unternehmenssanierung und bietet die Chance für einen grundlegenden Restart. Voraussetzung ist, dass sich die Unternehmen und andere Beteiligte bereits im Rahmen einer außergerichtlichen Sanierung mit dem Thema auseinandersetzen.
Kreditinstitute könnten Kreditausfälle deutlich reduzieren, wenn Krisenunternehmen sich zu einem professionellen Turnaround-Management bereit finden. Damit entstehende Aufwendungen belasten die Erfolgsrechnung in weit geringerem Umfang als Kreditverluste.
Entgegen Pressemeldungen sind Vorschusszahlungen an Krisenberater nicht generell gefährdet. Zu achten ist aber darauf, dass Vorschüsse nicht mehr als die Vergütung für einen Monat umfassen und die Vergütungshöhe insgesamt angemessen gestaltet wird.
Erlassverträge zur quotalen Herabsetzung von Verbindlichkeiten sind wirtschaftlich sinnvoll, wenn damit das Schuldnerunternehmen gerettet und konsolidiert werden kann und gegebenenfalls der Kunde dem Gläubiger erhalten bleibt. Es besteht aber auch die Gefahr, dass ein Gläubigerverzicht aufgezwungen oder gar erschlichen wird.
Welchen Einfluss nehmen Banken im Rahmen der Aufstellung von Sanierungskonzepten? Diese Frage war ein Kernthema auf dem diesjährigen Mannheimer Insolvenzrechtstag – einen Überblick wesentlicher Inhalte vermittelt der Bericht.
+++ Einziehung von Geschäftsanteilen +++ Haftung des Insolvenzverwalters +++ Zinspflicht bei Verwertung von Absonderungsgut +++ Insolvenzanfechtung +++ Rechtsstreitigkeiten bei Forderungsfeststellungen +++ Löschungsanspruch des Nachranggläubigers
+++ Referentenentwurf zum MoMiG +++ Neues Rechtsdienstleistungsgesetz +++
+++ Veranstaltungen (V) +++ KSI-Vorschau (V) +++ Zeitschriftenspiegel (VI) +++ KSI-Büchermarkt: Insolvenzrechts-Handbuch / Know-how Box (VIII) +++
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