DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2010.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7784 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-07-12 |
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Die Tätigkeit des Aufsichtsrats ist kein Ehrenamt. Dies zeigt sich insbesondere in Krisenzeiten, in denen die Gefahr von Sorgfaltspflichtverletzungen und damit einhergehenden Haftungsrisiken besonders hoch ist. Eine umfassende Informationsgenerierung durch den Aufsichtsrat ist von entscheidender Bedeutung, da die Effektivität der Unternehmensüberwachung hierdurch erhöht und Haftungsrisiken reduziert werden können.
Trotz von politischer Seite angekündigter Deregulierung wurden für eine Vielzahl von Unternehmen die Anforderungen in Krisensituationen eindeutig verschärft. So verlangt der Gesetzgeber eine deutlich stärkere Unternehmensüberwachung und hat die Rechnungslegungsvorschriften verändert. Von Seiten der Gerichte kommen Konkretisierungen zur Krisendefinition und des dabei möglichen Handlungsspielraums. Das IDW hat zudem im November 2009 den IDW S 6 veröffentlicht, der die Anforderungen an die Erstellung von Sanierungskonzepten erhöht. Die Ausführungen hierzu werden ferner um einen Überblick zum IDW PS 800 ergänzt, um die Grenzen für eine Sanierung aufzuzeigen.
Ausgehend vom ersten Teil dieses Beitrags mit dem Fokus auf „Design und optionale Vorgehensweisen“ steht nun die konkrete Durchführung von Transformationsprozessen in mittelständischen Unternehmen im Mittelpunkt. Es werden die wichtigsten strategischen Ansätze auf ihre Eignung zur Gestaltung von Geschäftsmodellen geprüft. Aus einer praktischen Perspektive heraus werden schließlich die erfahrungsgemäß entscheidenden Handlungsparameter für die operative Durchführung von Transformationsprozessen erläutert.
Auslöser zahlreicher Unternehmenskrisen sind Liquiditätsengpässe, welche oft aus Forderungsausfällen resultieren. Zwar werden Versuche der Forderungsdurchsetzung unternommen, diese enden jedoch meistens mit der Uneinbringlichkeit, die spätestens mit der erfolglosen Vollstreckung eingestanden wird. Wie scheinbar uneinbringliche Forderungen dennoch erfolgreich durchgesetzt werden können, zeigt der Beitrag auf.
Die Sanierungsberatung und die Insolvenzverwaltung stellen klassische Querschnittstätigkeiten dar, bei denen fundierte interdisziplinäre Fachkenntnisse notwendig sind. Gefordert ist eine Kombination aus betriebswirtschaftlichem Know-how, Kenntnissen aus den unterschiedlichsten Rechtsgebieten und Kenntnissen aus den Branchen der zu betreuenden Unternehmen. Dies können Wissensdatenbanken sehr wirkungsvoll unterstützen.
Im Vergleich zu anderen Branchen ist Interim Management in der Versicherungswirtschaft eher unterrepräsentiert. Eine aktuell in Zusammenarbeit mit der European Business School erstellte Studie gibt erste Antworten über Status, Möglichkeiten und Perspektiven für Interim Manager, die in der Versicherungswirtschaft tätig sind oder tätig werden möchten. Viele Aspekte dürften sich auch auf andere Branchen übertragen lassen.
+++ Geschäftsführerhaftung +++ Absonderungsrechte an Grundstücken +++ Sicherheiten - verwertung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter +++ Unzulässigkeit von Aufrechnun - gen +++ Nachträgliche Besicherung eigener Schuld +++ Erwerb zahlungsgestörter Forderungen +++ Steuerliche Einordnung der Tätigkeit eines Insolvenzverwalters +++
+++ Zahlungsverhalten im Frühjahr 2010 +++ Creditreform Insolvenzindikator Q1/2010 +++
+++ Wiedereinführung des Fiskusvorrechts? +++ Abzugsverbot bei Liquidationsverlusten +++ Sanierungsklausel gem. § 8c KStG +++ Führen einer Fachberaterbezeichnung? +++
+++ KSI-Büchermarkt (189) +++ Zeitschriftenspiegel (190/191) +++ Veranstaltungen (192) +++
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