DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2013.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7784 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-03-08 |
Der IDW S 6 hat sich in der Krisenberatung als Grundlage der Erstellung von Sanierungskonzepten bereits weitgehend durchgesetzt. Dies stellt die Verfasser von Sanierungskonzepten für kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) vor die Herausforderung, den teils umfangreichen und auf größere Unternehmen ausgelegten Anforderungen in angemessener Weise gerecht zu werden. In der Neufassung des IDW S 6 wird dazu nur ausgeführt, dass bei kleineren Unternehmen das Ausmaß der Untersuchungen und die Berichterstattung an die geringere Komplexität des Unternehmens anzupassen sind. Allerdings wird nicht konkretisiert, wie dies erfolgen kann.
Die Unternehmensführung hat für Maßnahmen zu sorgen, die systematisch die Entwicklung von potenziellen Risiken und Krisensituationen aufdecken. Im Beitrag wird der Fokus darauf gerichtet, wie durch die Einrichtung einer Internen Revision gezielt risikoreiche Unternehmensbereiche oder krisenhafte Entwicklungen identifiziert bzw. geprüft werden können.
In der Literatur und auch in der Rechtsprechung werden häufig die Begriffe „Fortführungsprognose“ und „Fortbestehensprognose“ nicht klar voneinander abgegrenzt und oft auch synonym verwendet. Eine Unterscheidung ist indes erforderlich, weil diese Begriffe in unterschiedlichen Zusammenhängen Bedeutung und damit auch andere Inhalte haben. Das IDW hat es sich mit dem in dieser Ausgabe ebenfalls abgedruckten Positionspapier zur Aufgabe gemacht, die beiden Going-Concern-Prognosen voneinander abzugrenzen und dabei zugleich die Zusammenhänge zwischen dem handelsrechtlichen Jahresabschluss und den Insolvenzantragsgründen nach §§ 17 ff. InsO herauszustellen.
Nach Auffassung des IDW ist im Zusammenhang mit den Bestrebungen der EU-Kommission zur Verbesserung der Abschlussprüfung in erster Linie die Rechnungslegung in Bezug auf zukunftsbezogene Aussagen und damit deren Frühwarnfunktion in den Blick zu nehmen. Das IDW hat dies u. a. zum Anlass genommen, die Zusammenhänge zwischen dem handelsrechtlichen Jahresabschluss und den Insolvenzantragsgründen nach §§ 17 ff. InsO zu beleuchten. Die wichtigsten Passagen sind nachfolgend aufgeführt.
Nach langer Diskussion wurde bekanntlich mit dem Gesetz zur Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess – reichlich versteckt – auch die Entfristung des insolvenzrechtlichen Überschuldungsbegriffs beschlossen. Durch diese Entfristung ist der Rechtsträger eines Unternehmens auch ab dem Jahr 2014 nicht überschuldet, wenn die Fortführung des Unternehmens nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich ist. Die Entfristung trägt zwar dem Umstand Rechnung, dass sich der derzeit geltende Überschuldungsbegriff in der Praxis bewährt hat. Mitnichten aber kann deshalb davon ausgegangen werden, dass nicht auch weiterhin die Praxis vor Umsetzungsproblemen stünde. Dies ergab ein am 5. 2. 2013 geführtes Gespräch mit dem Ernst & Young-Experten Matthias Beck.
Neben den bereits vorgestellten Beiträgen zur Anwendung der Europäischen Insolvenzverordnung (EUInsVO) wurden anlässlich des Internationalen Symposiums Restrukturierung konkrete Beispielsfälle aus der Sanierungspraxis insbesondere für die Bereiche der deutschen Solarindustrie sowie des Energiehandels behandelt. Dieser Beitrag informiert über wesentliche Inhalte hinsichtlich der Vornahme von Geschäftsmodellanpassungen.
Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 9.12.2011 die Grundsätze der neuen BFH-Rechtsprechung bereits umgesetzt. Im Beitrag sollen zunächst die Grundlagen der neuen Rechtslage erläutert werden, bevor dann auf den in der Praxis nicht selten anzutreffenden Fall einer Insolvenz des Organträgers ohne Insolvenz der Organgesellschaft eingegangen wird.
Speziell mit den ersten Erfahrungen und den danach abzuleitenden Perspektiven der Anwendung von neuen Sanierungsinstrumenten, die mit dem ESUG bereitgestellt wurden, befasste sich die 2. BDU-Fachkonferenz Sanierung. Thematisiert wurden insbesondere neben der Bewältigung von Führungsproblemen in der Unternehmenskrise die Probleme im Zusammenhang mit der Eigenverwaltung und der Bescheinigung nach § 270b InsO.
+++ Faktische Geschäftsführung +++ Insolvenzanfechtung von Darlehensrückzahlungen +++ Ansprüche aus einer Lebensversicherung +++ Zwangsgeld gegen Insolvenzverwalter +++ Fälligkeit von Steuerforderungen bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens +++
+++ Insolvenzindikator Q4/2012 +++ EU-Aktionsplan zur Förderung des Unternehmertums +++ Verzugszinsen: Negativer Basiszinssatz +++
+++ Reformierung des Konzerninsolvenzrechts +++ Änderung der EuInsVO +++
+++ ESVnews: Aktuelle Themen in ESV-Zeitschriften (52) +++ Büchermarkt (94) +++ Zeitschriftenspiegel (95) +++ Veranstaltungen (96) +++
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