DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2011.01 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7784 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-01-06 |
Der Beitrag zeigt, wie ein proaktives Risikomanagement bei mittelständischen Unternehmen die frühzeitige Aufdeckung von Krisen- und Insolvenzentwicklungen unterstützen kann. Denn durch die Verknüpfung der traditionellen Planrechnung mit den Informationen aus dem Risikomanagement wird die Möglichkeit eröffnet, einen risikogerechten Eigenkapital- und Liquiditätsbedarf zu ermitteln. Diese Informationen können wiederum zum Zwecke der Insolvenzprognose und im Rahmen der Rechnungslegung genutzt werden.
Vor dem Hintergrund der negativen Erfahrungen mit der Finanzmarktkrise hat die EU- Kommission in ihrem aktuellen Grünbuch zur Abschlussprüfung vom 13.10.2010 eine Diskussion zur Rolle des Abschlussprüfers im Rahmen der Corporate Governance angestoßen, wobei der zeitnahen Aufdeckung krisenbehafteter und entwicklungsbeeinträchtigender Tatsachen beim Mandanten eine zentrale Bedeutung zukommt. Der Beitrag untersucht die Reichweite der Krisenwarnfunktion des Abschlussprüfers bei der Pflichtprüfung einer Aktiengesellschaft und Möglichkeiten einer Krisenberatung.
Steuern spielen in der Sanierung und Insolvenz eines Unternehmens eine immer wichtigere Rolle. Leider gibt es jedoch schon auf nationaler Ebene in Deutschland kein geschlossenes Sanierungs- bzw. Insolvenzsteuerrecht. Hinzu kommen Einflüsse des EU-Rechts, die wie im Fall der Sanierungsklausel des § 8c Abs. 1a KStG dazu führen können, dass Vergünstigungen als unzulässige Beihilfen qualifiziert werden.
Das insolvenzrechtliche Schicksal von Belastungsbuchungen, die im Wege des Lastschrifteinzugs zustande kamen, beschäftigt die Praxis – insbesondere die Gerichte – spätestens seit 2004 besonders intensiv, als der BGH eine grundlegende Entscheidung traf. In 2008 widersprach der XI. Zivilsenat der Rechtsprechung des IX. Zivilsenats in entscheidenden Punkten. Seitdem muss die Praxis mit großer Unklarheit seitens der Widerspruchsrechte von Insolvenzverwaltern leben. Ist demnächst Rechtssicherheit zu erwarten?
Im Rahmen des Risikomanagements besonders schwierig gestaltet sich der Einbezug qualitativer Risiken (z. B. Reputation, Social Responsibility) in bewerteter Form. Es wird ein Ansatz beschrieben, wie diese Integration durch eine Planung der wesentlichen qualitativen und quantitativen Steuerungsgrößen (KPIs) erfolgen und umgesetzt werden kann, um so die Qualität in der Entscheidungsfindung zu verbessern.
Laut einer aktuellen ZEW-Studie scheitern auch solche Start-up-Unternehmen, die ein marktfähiges und erfolgversprechendes Geschäftsmodell haben und somit durchaus fortführungswürdig sind. Die Forscher sprechen sich daher – neben einer ausreichenden Startfinanzierung – für ein sanierungsfreundliches Insolvenzrecht aus und zeigen, welche konterkarierenden Effekte es in Bezug auf das derzeitige Insolvenzrecht zu überwinden gilt.
+++ Patronatserklärungen +++ Jahresabschlüsse einer insolventen Personengesellschaft +++ Haftung des fakultativen GmbH-Aufsichtsrats +++ Insolvenzantrag eines Nachranggläubigers +++ Insolvenz des Mieters +++ Zahlungsunfähigkeit im Anfechtungsprozess +++
+++ Compliance als Mittel zur Risikoeingrenzung +++ Geschäftsführungskommunikation +++ Exportrisiken +++ Insolvenzindikator Q3/2010 +++ Mittelstand misstraut externen Eigenkapitalgebern +++
+++ Gesetz zur Bankenrestrukturierung +++ Auswirkungen des MoMiG auf nachträgliche Anschaffungskosten gem. § 17 Abs. 2 EStG +++
+++ ESVnews: Aktuelle Themen in ESV-Zeitschriften (4) +++ KSI-Vorschau (4) +++ KSI- Büchermarkt (45) +++ Zeitschriftenspiegel (46) +++ Veranstaltungen (48) +++
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