DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2006.01 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7784 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-01-01 |
Im Rahmen des attraktiven, aber zugleich auch sehr schwierigen Betätigungsfeldes der Sanierungsberatung sollte der Berater die Sicherung seiner Honoraransprüche nicht vernachlässigen. Vallender gibt Empfehlungen zur Stärkung der Insolvenzfestigkeit von Sanierungsvergütungen.
Die für den StB attraktive Krisenberatung ist mit einer Vielzahl von Hinweis- und Beratungspflichten verbunden. Bei Unterlassung entstehen leicht Haftungstatbestände bis hin zu strafrechtlichen Konsequenzen, die mit Befolgung der Ratschläge des Autors vermeidbar sind.
Zahlungsunfähigkeit ist ein für die Krisen- und Insolvenzpraxis bedeutsamer und zentraler Rechtsbegriff, dessen Auslegung bislang zweifelhaft war. Zwar hat der BGH mit seiner Entscheidung vom 24. 5. 2005 die Tatbestandsmerkmale teilweise geklärt und die Abgrenzung der Zahlungsstockung von der Zahlungsunfähigkeit klarer als bislang definiert, aber auch neue Interpretationsspielräume eröffnet. Dies schafft für den Praktiker möglicherweise mehr Rechtsunsicherheit als der bisherige Rechtszustand.
Kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) bietet sich in Krisensituationen eine Vielzahl von Handlungsoptionen. Die von Klett angebotenen Maßnahmenkataloge zeigen ausgewählte Möglichkeiten zur Handhabung von strategischen oder operativen Krisen sowie Liquiditätsengpässen auf.
Krisen beinhalten immer auch Chancen für eine nachhaltige Unternehmenssicherung. Ein bewährtes methodisches Vorgehen bietet der Future-Value-Ansatz, dessen Leistungsfähigkeit hier an einem Fallbeispiel veranschaulicht wird.
Steuerliche Berater sehen sich hohen Haftungsgefahren ausgesetzt. Der Autor stellt eine umfangreiche Checkliste zur Überschuldungsprüfung vor, die er auch entwickelt hat, um den Umfang und die Gewissenhaftigkeit der geleisteten Arbeiten nachweisen zu können.
In Sanierungsprozessen werden zunehmend externe Vermittler eingesetzt, auch „Mediatoren“ genannt. Aufgabe der Mediatoren ist es, die Interessen aller Beteiligten zu definieren und in einer oft langen Folge von Verhandlungen eine Einigung herbeizuführen.
+++ Bareinlage und Gesellschaftsdarlehen +++ Einlageverpflichtung bei der Wiederverwendung von Mantelgesellschaften +++ Eigenkapitalersatz +++ Einlagenrückgewähr bei Austauschgeschäften +++ Abgrenzung von Regel- und Verbraucherinsolvenzverfahren +++ Aussonderung von Direktversicherungen +++ Insolvenzanfechtung +++ Erbbauzinsen in der Insolvenz +++ Geschäftsführerhaftung für Steuerschulden +++
+++ Veröffentlichung der MaRisk +++ Elektronisches Unternehmensregister +++
+++ KSI-Büchermarkt: Unternehmen aus der Krise führen / Bilanzskandale / Liquiditäts- und Finanzplaner (V) +++ Zeitschriftenspiegel (VI) +++ Veranstaltungen (VIII) +++ KSI-Vorschau (VIII) +++ Daten und Fakten aus der Wirtschaft: Geschäftsführerwechsel beim Verband der Insolvenzverwalter / Sozialversicherung: Übermittlung der Beitragsnachweise ab Jan. 2006 / Kanzleien mit neuen Angeboten / Ausgliederung von Pensionsverpflichtungen auf Contractual Trust Arrangements (CTAs) (7)
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