Die in der Insolvenz praktizierte Rechnungslegung besteht nicht selten nur aus reinen Einzahlungs-/Auszahlungsübersichten. Dies stellt besondere Anforderungen an die Beteiligten, insbesondere auch an Wirtschaftsprüfer, die mit insolvenzrechtlichen Prüfungsaufträgen hinzugezogen werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2006.04.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7784 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-07-01 |
Seiten 144 - 148
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