DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2006.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7784 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-11-24 |
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Risikomanagement (RM) soll als Instrument der Unternehmensführung durch die frühzeitige Wahrnehmung potentieller Gefahren präventiv gegen den Eintritt von akuten Unternehmenskrisen wirken. Je früher Gefahren wahrgenommen werden, desto größer ist
der Spielraum für geeignete Maßnahmen zur Abwendung von negativen Ergebnisabweichungen. In diesem Sinne demonstrieren die Autoren am Beispiel von Bauprojekten ein Konzept für die projektorientierte Anwendung des RM.
Wegen der ansteigenden Wirtschaftskriminalität kommt der Einrichtung von wirksamen Frühwarnsystemen stark zunehmende Bedeutung zu. Der Verfasser rät auf der Basis praktischer Projekterfahrungen zur Implementierung und Auswertung von Beobachtungsbereichen mittels bestimmter Kennzahlen und Indikatoren.
Rangrücktrittsvereinbarungen gehören zum Standardrepertoire bei der Beseitigung einer insolvenzrechtlichen Überschuldung von Gesellschaften. Die Behandlung der subordinierten Verbindlichkeiten im Überschuldungsstatus sowie in der Handels- und Steuerbilanz ist jedoch mit einiger Unsicherheit belastet. Insbesondere die Auswirkungen des § 5 Abs. 2a EStG sind nicht gesichert. Das jüngste BMF-Schreiben vom 8.9.2006 nimmt hierzu Stellung.
Mit dem 2005 in Kraft gesetzten Reformgesetz zur Einführung eines präventiven Insolvenzverfahrens hat Frankreich seine Anstrengungen, Unternehmen schon in sehr frühen Phasen der Krisenbewältigung zu unterstützen, gesetzlich fixiert. Um die Fortführung des Unternehmens und die Erhaltung der Arbeitsplätze zu ermöglichen, soll auf Initiative des Unternehmers die Neuorganisation erleichtert werden; Parallelen zum in Deutschland neu geschaffenen Insolvenzgrund der drohenden Zahlungsfähigkeit sind erkennbar.
Positiv umzusetzende Potentiale von Krisenunternehmen werden in der Unternehmenspraxis nicht oder nur unzureichend erkannt. Mit den Checklisten und Erfahrungswerten veranschaulichen die Autoren ein Instrumentarium, dass geeignet ist, um Vorteile aus dem Kauf/Verkauf von Krisenunternehmen transparenter werden zu lassen.
In einem vorangegangenen Beitrag empfiehlt Hackländer, in einer Krisensituation solle jeder Freiberufler ernsthaft in Erwägung ziehen, ein Insolvenzverfahren für die Befreiung von Schulden zu nutzen und sich durch die frühzeitige Auseinandersetzung mit dem „Instrument Insolvenzverfahren“ größere Gestaltungs- und Handlungsspielräume zu verschaffen. Dem kann sich der Autor Metzler nicht anschließen.
Managementfehler sind in einer aktuellen Studie als Hauptursache für den Zusammenbruch von Unternehmen identifiziert worden. Dazu zählen vor allem ein fehlendes Controlling, nicht erkannte Finanzierungslücken, ein unzureichendes Forderungsmanagement sowie eine autoritäre Führung mit dem starren Festhalten an alten Konzepten.
+++ Eigenkapitalersatzrecht: Abgrenzung von kapitalersatzuntauglichen Überbrückungsdarlehen +++ Kautionsversicherung und Insolvenz +++ Minderung statt Nachbesserung gegenüber dem Nachunternehmer in der Insolvenz des Hauptunternehmers +++ Anwaltshonorar und Insolvenzanfechtung +++ Schadensersatzpflicht eines Vereinsvorstands +++ Vergütungen an Inkassounternehmen +++
+++ Insolvenz- und Sanierungsberatung durch Laien? +++ Strengere Auswahl von Insolvenzverwaltern +++ BMF-Schreiben zur Rangrücktrittsvereinbarung +++
+++ Veranstaltungen (V) +++ Zeitschriftenspiegel (VI) +++ KSI-Büchermarkt: Unternehmensbewertung Case by Case / Krisenmanagement mit Outsourcing (VIII) +++ Daten & Fakten aus der Wirtschaft (227) +++
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