DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2015.01 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7784 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-01-12 |
Eine Fortbestehensprognose beinhaltet eine begründete Aussage darüber, ob das Unternehmen nachhaltig seine geschäftlichen Aktivitäten unter Ausschluss der Insolvenzgründe fortführen kann. Sie ist somit das qualitative, wertende Gesamturteil über die künftige Lebensfähigkeit des Unternehmens, das auf der Grundlage des Unternehmenskonzepts und des Finanzplans getroffen wird. Nachfolgend wird nach einer Begriffsabgrenzung zunächst auf Erstellungsanlässe eingegangen, um dann Anforderungen aus der Rechtsprechung sowie deren Umsetzung im Rahmen von IDW S 6 zu behandeln. Ein weiterer Beitrag wird im nächsten Heft einzelne Aspekte einer nachhaltigen Fortführungsfähigkeit aufgreifen und auf besondere Fragen der Erstellung und Plausibilisierung eingehen.
Bei Intensivkunden ist meist unklar, ob eine vollumfängliche Sanierung eingeleitet werden muss oder ob lediglich eine Beobachtung bzw. eine Rückstufung in den Normalkreditbereich erfolgen soll. Die Vorgehensweise ist in Banken oft sehr heterogen. Bemerkt werden diese Engagements in Kreditinstituten meist durch Risikofrüherkennungsinstrumente, die auf einer Kontoführungsanalyse beruhen. Es bestehen Auffälligkeiten im Zahlungsverkehr, die jedoch bereits eine (drohende) Zahlungsunfähigkeit anzeigen können. Somit ist nicht nur die Sanierungsnotwendigkeit, sondern auch die Insolvenzreife zu beurteilen, insbesondere wenn der Kreditrahmen ausgeweitet werden soll.
Die Passivierung von Verbindlichkeiten in der Liquidationsschlussbilanz ist immer wieder Thema in Literatur und Rechtsprechung. Im zuletzt ergangenen Urteil vom 5.2.2014 wiederholt der BFH seine Auffassung zum Umfang der gerichtlichen Überprüfbarkeit einer verbindlichen Auskunft gem. § 89 Abs. 2 AO. Entscheidender für die Praxis sind jedoch die Ausführungen zur Passivierung von Verbindlichkeiten in der Liquidationsschlussbilanz. Im Ergebnis hat der BFH diese Rechtsfrage offen gelassen.
Nachdem das französische Kollektivverfahren mit dem Reformgesetz (Loi de sauvegarde) umfassend reformiert und 2008 erstmals ergänzt wurde, erfolgten kürzlich mit der Regierungsverordnung vom 12.3.2014 weitere Nachbesserungen. Dieser Beitrag stellt die wesentlichen Einzelheiten der Nachreform dar.
Russisches Konkursrecht wirkt zwar in vielem ähnlich wie deutsches. In der Praxis unterscheidet es sich aber doch hinsichtlich bestimmter Regelungen wesentlich. Zudem ist die Rechtslage weder übersichtlich noch stabil. In den Jahren 2011 und 2012 kam es etwa zu 10 Änderungen des Konkursgesetzes. In diesem Beitrag soll es um Auswirkungen des Konkursrechts in der Praxis, insbesondere auch im Zusammenhang mit den Bankkonkursen der Jahre 2013/2014 und entsprechende Vorschläge gehen.
Derzeit wird (wieder einmal) intensiv über die Sinnhaftigkeit und den notwendigen Umfang von Beratungsleistungen in der Krise diskutiert. Insbesondere drei Kritikpunkte werden in diesem Zusammenhang regelmäßig angebracht: Erstens wird die Qualität der Krisenberatung bezweifelt und dies mit der Frage verbunden, inwieweit die Berater auf die tatsächlichen Anforderungen des Auftraggebers eingehen und diese auch erfüllen können. Hinzu kommt der Vorwurf, dass fehlerhafte Beratung für den Sanierungsspezialisten häufig praktisch ohne Konsequenzen bleibt. Und drittens wird argumentiert, dass in der Krise hohe Beraterkosten kräftig dazu beitragen können, dass sich Krisensituationen beschleunigen oder letztlich sogar eskalieren. Es fragt sich, inwieweit mit den in Erarbeitung befindlichen GoR die Kritik entkräftet werden kann.
Mit einem wiederum breit gespannten Themenspektrum fand vom 5.11.–7.11.2014 in Berlin der Insolvenzverwalterkongress 2014 statt. Im Vordergrund standen neben Themen rund um das ESUG (insbesondere zur Eigenverwaltung) die aktuell anstehenden Gesetzgebungsprozesse zum Konzerninsolvenzrecht und Anfechtungsrecht, wobei offenblieb, ob insoweit eine integrative Behandlung in einer Art Omnibus-Gesetz überhaupt wünschenswert sei.
Wirtschaftliche Krisen ereignen sich regelmäßig vor einem komplexen rechtlichen Hintergrund. Die zu beachtenden Vorschriften sind über verschiedene Gesetze verteilt, zudem oft unklar und befinden sich in einer permanenten „Überarbeitung“ durch die Rechtsprechung. Die maßgebende Rechtslage und ihre Entwicklung durch die Rechtsprechung im Blick zu behalten, stellt hohe Anforderungen insbesondere an Berater. Diese Kolumne wirft ohne Anspruch auf Vollständigkeit ein Schlaglicht auf besonders bedeutsame Entscheidungen der jüngeren Zeit.
+++ Unternehmensinsolvenzen sinken auf 15-Jahres-Tief +++ Wissenschaftspreis des ZIS +++ TMA-Qualitätssiegel für IfUS-Institut Heidelberg +++ Nachweis der Insolvenzsicherung +++ IDW S 9 zum Schutzschirmverfahren +++ Risikoidentifikation und -beurteilung +++ Bankensanierung +++ Insolvenzindikator Q3/2014 +++
+++ Kleinanlegerschutzgesetz +++ Neue EU-weite Insolvenzvorschriften +++ Ausuferungen im Datenschutzrecht? +++ Verbindlichkeiten in Fällen der Unternehmensinsolvenz +++
+++ ESVnews: Aktuelle Themen in ESV-Zeitschriften (4) +++ KSI-Büchermarkt (45) +++ Zeitschriftenspiegel (46/47) +++ KSI-Vorschau (47) +++ Veranstaltungen (48) +++
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