Mit seiner Grundsatzentscheidung vom 24. 5. 2005 hat der BGH eingehend zur Abgrenzung zwischen Zahlungsunfähigkeit und Zahlungsstockung Stellung bezogen. Mit der folgenden Fallstudie sollen die Auswirkungen der Rechtsprechung anhand mehrerer Beispiele dargestellt werden1. Es zeigt sich, dass eine fristinkongruente Vermengung von Zeitpunkt- und Zeitraumbetrachtung zu ökonomisch fragwürdigen Ergebnissen bei der Feststellung der Zahlungsunfähigkeit führt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2008.01.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7784 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-01-08 |
Seiten 25 - 30
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