In der Literatur und auch in der Rechtsprechung werden häufig die Begriffe „Fortführungsprognose“ und „Fortbestehensprognose“ nicht klar voneinander abgegrenzt und oft auch synonym verwendet. Eine Unterscheidung ist indes erforderlich, weil diese Begriffe in unterschiedlichen Zusammenhängen Bedeutung und damit auch andere Inhalte haben. Das IDW hat es sich mit dem in dieser Ausgabe abgedruckten Positionspapier zur Aufgabe gemacht, die beiden Going-Concern-Prognosen voneinander abzugrenzen und dabei zugleich die Zusammenhänge zwischen dem handelsrechtlichen Jahresabschluss und den Insolvenzantragsgründen nach §§ 17 ff. InsO herauszustellen. Dieser Beitrag soll Hintergründe beider Begriffswelten aufzeigen und die Argumentation des IDW in einigen Punkten klarstellen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2013.02.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7784 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-03-08 |
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