Im Zwiespalt zwischen Gläubiger- und Schuldnerschutz bewegt sich die Feststellung der Überschuldung: Die Insolvenz eines an sich fortführungswürdigen Unternehmens wird vor dem Hintergrund der negativen Publizität häufig auch Gläubigerschutzinteressen tangieren. Solange die Zahlungsfähigkeit gewährleistet sowie die Fortführungsprognose über Sanierungspläne gesichert ist, lässt sich die Ertragsfähigkeit des Unternehmens in der Überschuldungsprüfung abbilden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2006.02.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7784 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-03-01 |
Seiten 60 - 64
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