Die Vereinbarung von Ratenzahlungen galt in der Vergangenheit stets als probates Mittel, um im Geschäftsverkehr Regelungen bzw. Zahlungsvereinbarungen zu treffen, die den Schuldner der Zahlung – gleich aus welchem Grund – in die Lage versetzten, seiner Verpflichtung auch entgegen ursprünglich vereinbarter Zahlungsziele nachzukommen. Diese Gründe können und konnten dabei vielfältigster positiver und negativer Natur sein: von massiver Expansion des Geschäfts bis hin zum Ausfall eines Kunden des Schuldners; von aktuell anstehenden Linienverhandlungen bei der Bank bis hin zu Nachfolgeregelungen. Dabei können jeweils kurzfristige bis langfristige Wirkungsketten zugrunde liegen. Allerdings ist mittlerweile Vorsicht angebracht.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2015.06.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7784 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-11-03 |
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