Die Anwendung des neu geschaffenen Schutzschirmverfahrens nach § 270b InsO setzt die Bescheinigung eines in Insolvenzsachen erfahrenen Sachverständigen voraus, aus der sich ergibt, dass die Sanierung nicht offensichtlich aussichtslos ist. Der Gesetzgeber lässt offen, welche konkreten Anforderungen an den Sachverständigen und an den Inhalt der Bescheinigung zu stellen sind. Insofern wird es Aufgabe der Rechtsprechung, der Wissenschaft und der Praxis sein, diese Lücke zu schließen. Einen ersten Entwurf dazu hat der Berufsstand der Wirtschaftsprüfer mit IDW ES 9 nun vorgelegt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2012.03.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7784 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-05-08 |
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