Unternehmen und Privatpersonen sind gehalten bis verpflichtet, Versicherungen zu bestimmten Haftungsrisiken abzuschließen. Haftpflichtversicherungen für jede Art eines möglichen Eintritts werden angeboten. Betriebsunterbrechungsversicherungen sind nahezu zwingend, um im Falle eines Brandes oder sonstigen Eintritts des zum Betriebsausfall führenden Sachverhalts das Unternehmen nicht gänzlich untergehen zu lassen. Versicherungen, Versicherungen, Versicherungen … aber auch sinnvoll?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2017.05.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7784 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-09-04 |
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