Die Passivierung von Verbindlichkeiten in der Liquidationsschlussbilanz ist immer wieder Thema in Literatur und Rechtsprechung. Im zuletzt ergangenen Urteil vom 5.2.2014 wiederholt der BFH seine Auffassung zum Umfang der gerichtlichen Überprüfbarkeit einer verbindlichen Auskunft gem. § 89 Abs. 2 AO. Entscheidender für die Praxis sind jedoch die Ausführungen zur Passivierung von Verbindlichkeiten in der Liquidationsschlussbilanz. Im Ergebnis hat der BFH diese Rechtsfrage offen gelassen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2015.01.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7784 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-01-12 |
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