Die Verwertung von Sicherungsgut im Insolvenzverfahren bedarf einer gesonderten umsatzsteuerrechtlichen Prüfung. Die umsatzsteuerliche Behandlung der Verwertung von beweglichen Gegenständen hing bis zum BFH-Urteil vom 28.7.2011 davon ab, ob die Verwertung innerhalb oder außerhalb des Insolvenzverfahrens stattfand. Das BFH-Urteil sorgte dann für eine Änderung der Rechtsprechung, die mit BMF-Schreiben vom 30.4.20142 nun Eingang in die Verwaltungsanweisungen für die Finanzbehörden findet.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2014.04.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7784 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-07-02 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: