Durch das Haushaltsbegleitgesetz 2011 wurde die Regelung des § 55 Abs. 4 InsO eingeführt. Insolvenzverwalterpraxis und Finanzverwaltung waren lange Zeit gleichermaßen verunsichert über die praktischen Auswirkungen. Mehr als ein Jahr verging, bis das BMF mit seiner Verwaltungsanweisung vom 17.1.2012 diverse Anwendungsfragen beantwortet hat. Zahlreiche Unklarheiten bleiben jedoch weiterhin bestehen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2012.03.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7784 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-05-08 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: