Weil die Globalzession und das zur Sicherheit übereignete Warenlager immer wechselnde Forderungen/Bestände umfassen, stellt sich die Frage, ob diese Sicherungsmittel insolvenzfest vereinbart werden können. Zu sicherungsübereigneten Warenlagern in der Insolvenz des Schuldners hat am 26. 6. 2008 der BGH entschieden; dieses Urteil soll im Folgenden besprochen werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2008.05.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7784 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-09-08 |
Seiten 227 - 228
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