Ein Praxisfall gab in Teil A Anlass, über den konkreten Sachverhalt hinaus nach den Strukturen zu fragen, die dem Verhältnis von Restschuldbefreiung, Stundung und Forderungserlass im Insolvenzplan zugrunde liegen. Die dortige Beantwortung dieser Frage wird nun mit Erkenntnissen für den Restrukturierungsplan nach den Art. 8 ff. Restrukturierungsrichtlinie und die Ausgestaltung des deutschen Rechts zur Umsetzung der Richtlinie fortgesetzt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2020.03.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7143 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-05-04 |
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