Der Verlust, den der Gesellschafter durch Insolvenz einer Kapitalgesellschaft erleidet, kann einkommensteuerlich als negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb gem. § 17 EStG geltend gemacht werden und damit zu Steuervorteilen führen. Zwei jüngst veröffentlichte Finanzgerichtsurteile beschäftigen sich mit der Frage des Zeitpunkts der Realisation der Entstehung dieses Verlusts. Besonders im Fall des Finanzgerichts München wird deutlich, wie wichtig die rechtzeitige Geltendmachung des Verlusts ist.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2015.03.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7784 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-05-04 |
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