Mit einem ausführlichen Schreiben vom 21. 10. 2010 hat das BMF für unterschiedliche Konstellationen und Fallgruppen, darunter insbesondere auch krisenbestimmte Darlehen, zum Ansatz nachträglicher Anschaffungskosten Stellung genommen. Es zeigt sich erfreulicherweise, dass die durch den BFH geprägte Berücksichtigung von nachträglichen Anschaffungskosten bei Verkauf oder Untergang von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften und Beteiligung des Ge sellschafters i. S. des § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG im Wesentlichen auch nach Änderung des Gesellschaftsrechts, insbesondere des Eigenkapitalersatzrechts im GmbHG, durch die Finanz verwaltung angewendet wird.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2011.04.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7784 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-07-04 |
Seiten 166 - 169
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