Der IDW S 6 stellt keine rechtlich bindende Form für Sanierungskonzepte dar, hat sich jedoch als anerkannter Standard in der Sanierungspraxis etabliert. Er nimmt Bezug auf die höchstrichterliche Rechtsprechung und bietet daher allen an der Sanierung interessierten Parteien regulatorische, haftungs- und anfechtungsrechtliche Sicherheit. In seinen Kernanforderungen verlangt der IDW S 6, dass die Mitglieder des Top-Managements über die Fähigkeiten, den Willen und die Möglichkeiten verfügen müssen, um das Unternehmen wieder wettbewerbsfähig zu machen. Zudem sind die Managementpotenziale im wettbewerbsrelevanten Ressourcenspektrum eines Unternehmens zu bewerten. Dass für beide Nachweise keine standardisierten Verfahren existieren, wird zunehmend als Manko wahrgenommen. Die Vollständigkeit eines Sanierungsgutachtens ist dadurch ebenso gefährdet wie die wirksame Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen und damit der Sanierungserfolg selbst. Diese Feststellung gilt für kleine wie große Unternehmen. Die aktuell diskutierte Reduzierung des Umfangs eines IDW-S 6-Gutachtens für kleine Unternehmen darf nicht davon ablenken, dass die Klärung der Bewertung der Managementkompetenz als Bedingung einer erfolgreichen Sanierung überfällig ist.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2017.06.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7784 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-11-03 |
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