In Krisenzeiten werden neben den Insolvenz- und Zivilgerichten auch immer häufiger die Arbeitsgerichte mit Grundsatzproblemen aus dem Insolvenzrecht konfrontiert. Eines davon betrifft die Frage, ob Insolvenzverwalter Rechtsnachfolger des Arbeitgebers sind und ein Insolvenzanfechtungsanspruch erst mit Verfahrenseröffnung entsteht. In konkreten Streitfällen, die mit BAG-Urteilen vom 6.10.2011 kürzlich entschieden wurden, ergab sich daraus die Frage, ob ein Arbeitgeber, der seinen Betrieb zum Wohl seiner Gläubiger und seiner Arbeitnehmer aufrecht erhalten will, mit Gläubiger benachteiligungsvorsatz handelt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2012.03.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7784 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-05-08 |
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