Die Häufung der in der Restrukturierungspraxis auftretenden Fälle von Unternehmen, die nach Beendigung eines Insolvenzverfahrens erneut Insolvenz beantragen müssen, gibt Anlass, sich mit der Notwenigkeit einer Nachsorge für das Unternehmen nach erfolgter Verfahrensbeendigung zu befassen. Dabei ist zu klären, welche wesentlichen Komponenten die Nachsorge erfassen muss, und zu prüfen, wie sie überwacht werden sollte, um den Geschäftsrisiken, die sich vor und aus dem Insolvenzverfahren ergeben, adäquat begegnen zu können.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2016.01.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7784 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-01-04 |
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