In etwa acht von zehn Fällen ist die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners der Anlass für die Eröffnung eines unternehmerischen Insolvenzverfahrens. Dabei stellt ein Liquiditätsmangel im juristischen Sinne lediglich den Eröffnungsgrund dar. Die wirklichen Ursachen für die Insolvenz lassen sich hingegen in den meisten Fällen nicht in einem Wort zusammenfassen, denn sie sind vielschichtig, tiefer gehend und differieren von Fall zu Fall. Genauso unterschiedlich dürften die Antworten ausfallen, wenn die verschiedenen, an einer Insolvenz beteiligten Parteien nach den Gründen für die Pleite gefragt werden: So mag der gescheiterte Unternehmer den relevanten Auslöser für die eigene Insolvenz an anderer Stelle sehen als ein betroffener Gläubiger oder Insolvenzverwalter.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2011.03.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7784 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-05-02 |
Seiten 125 - 127
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