Im Rahmen der Bestrebungen zur Schaffung einer Kapitalmarktunion hat die EU-Kommission am 12.3.2014 u. a. ihre Empfehlung „für einen neuen Ansatz im Umgang mit unternehmerischem Scheitern und Unternehmensinsolvenzen“ (C (2014) 1.500 final) abgegeben und dazu unter dem 30.9.2015 eine erste Evaluation über den Stand deren Umsetzung veröffentlicht. Die Empfehlung der EU-Kommission enthält u. a. detaillierte Maßgaben zur Ausgestaltung eines vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahrens. Der Verband der Insolvenzverwalter Deutschlands e. V. (VID) hat hierzu Grundsätze aus deutscher Sicht dazu vorgelegt, wie ein vorinsolvenzliches Sanierungsverfahren gegenüber den bereits vorhandenen Verfahren des geltenden Rechts abgegrenzt werden kann.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2016.02.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7784 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-03-03 |
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