Gerade in der Krise der Gesellschaft muss ein Geschäftsführer richtig handeln. Verantwortlich für Arbeitnehmer, Gläubiger und Auftraggeber hat er eine Vielzahl ordnungsrechtlicher Regeln einzuhalten. Das Risiko des Geschäftsführers, dabei einen Fehler zu machen, ist enorm. Die Rechtsprechung des Jahres 2017 verschärfte die Verantwortlichkeit des Geschäftsleiters für Fehlverhalten in der Krise weiter. Die Autoren untersuchen anhand von Problemfällen, wie der Geschäftsleiter handeln muss.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2018.03.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7784 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-05-03 |
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