Nach den Vorstellungen des BMJ und getreu dem Gesetzestitel sollen mit der Insolvenzrechtsreform die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Sanierung notleidender Unternehmen vor allem durch einen stärkeren Einfluss der Gläubiger sowie eine Optimierung des Insolvenzplanverfahrens weiter verbessert werden. Eine substanzielle Steigerung der Fortführungsquoten wird jedoch nur dann eintreten, wenn mit der Reform auch der Erwerb insolventer Unternehmen durch Investoren erleichtert wird! Ob dies zu erwarten ist, wird nachfolgend näher analysiert.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2012.01.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7784 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-01-04 |
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