Unternehmenskrisen werden häufig auch durch dolose Handlungen ausgelöst. Für den betroffenen Manager, der die Krise bewältigen und eine Sanierung durchführen muss, ergibt sich im Fall von Unternehmenskrisen, die durch dolose Handlungen verursacht wurden, ein Einsatz an zwei Fronten. Er hat einerseits die klassische Krisenbewältigung mit dem Ziel der Sanierung zu verantworten, andererseits muss er sich auch in der Vermögenssicherung und wenn möglich Vermögensrückführung in Bezug auf die potenziellen Straftäter engagieren. Der Text konzentriert sich auf wichtige Maßnahmen, die es durchzuführen gilt, und zeigt, dass entgegen der bisherigen Auffassung auch ex-post-Analysen wichtig sind, um Gleiches in der Zukunft zu verhindern.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2009.01.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7784 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-01-08 |
Seiten 9 - 11
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