Am 8.9.2017 wurde ein Entwurf zur Neufassung des IDW S 6 vorgelegt. Seitdem gab es zahlreiche Veröffentlichungen, in denen die Autoren zu den Neuerungen des Entwurfs kontrovers Stellung genommen haben. Doch wie steht es um die Akzeptanz der Hauptadressaten von Sanierungsgutachten, d. h. die finanzierenden Banken? Im vorliegenden Beitrag soll diese Frage unter Berücksichtigung der wichtigsten Forderungen, insbesondere aus dem Kreis der Großbanken, beantwortet und ein Vorschlag für die Anfertigung von strafferen, praktikableren Gutachten unterbreitet werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2018.03.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7784 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-05-03 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: