Seit vielen Jahren schon setzt sich der VID für die kontinuierliche Verbesserung der Qualität von Insolvenzverwaltungskanzleien ein. Mit dem Beginn des kommenden Jahres greifen spezifizierte Prüfkriterien für ab 2013 erfolgende Zertifizierungen der Qualitätsmanagementsysteme. Die am 5. 5. 2012 beschlossene Prüfungsordnung zu den Grundsätzen ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung (GOI) soll eine verbesserte Vergleichbarkeit der Zertifikate für Kanzleien, Zertifizierungsgesellschaften und nicht zuletzt für Insolvenzgerichte gewährleisten. Dieser Beitrag stellt wesentliche Aspekte für die Praxis der Insolvenzverwalter dar und soll ins besondere den möglichen zusätzlichen Nutzen verdeutlichen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2012.06.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7784 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-11-07 |
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