Die Insolvenz eines Unternehmens dient zum einen der gerechten Befriedigung der Gläubiger und zum anderen der Marktbereinigung. Anders verhält es sich, wenn es sich um die Insolvenz einer Gemeinde handelt. Durch den Zugang über Steuern und Abgaben wird sich hier sehr leicht erklären lassen, warum weder Staaten noch Gemeinden in irgendeiner Weise bankrott sein können, solange die einzelnen Bürger noch liquide sind. Denn im Grunde steht es der öffentlichen Hand ja frei, Steuern und Abgaben zu erhöhen, öffentliche Leistungen zu minimieren und somit den öffentlichen Haushalt wieder zu sanieren. Diese Möglichkeit wird nach Gianviti solange bestehen, solange nicht alle Bürger illiquide sind. Dies ist zwar ein sehr vereinfachter Zugang zu dieser Thematik und hat insbesondere innerhalb der theoretischen Auseinandersetzung aber seine Berechtigung. Dennoch lohnt der nachfolgende Blick auf Ansatzpunkte für gemeindliche Insolvenzverfahren.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2018.06.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7784 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-11-06 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: