Mit den §§ 3a, 3c Abs. 4 EStG und 7b GewStG wurde die Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen wieder gesetzlich geregelt. Mit dieser Steuerfreiheit geht eine Reihe weiterer Rechtsfolgen einher, die teilweise unklar, umstritten und nachteilig für den Steuerpflichtigen sind. Zentrale Bedeutung hat die gewinnmindernde Ausübung sämtlicher steuerlicher Wahlrechte, um dem Sanierungsertrag ein größtmögliches Verlustvolumen gegenzurechnen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2019.06.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7784 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-11-04 |
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