Werden Gläubiger in einem Insolvenzverfahren nicht berücksichtigt, so kann dies mehrere Gründe haben. Neben der Frage, ob eine Forderung besteht, kann es zu Fällen kommen, in denen Gläubiger mit einer berechtigten Forderung in einem Insolvenzverfahren gar nicht erst bekannt, trotz Anmeldung nicht zur Tabelle aufgenommen werden oder bei der Verteilung der Insolvenzmasse keine Berücksichtigung finden. Die Folgen dieser Fehler sind für Schuldner, Gläubiger, Insolvenzverwalter und beteiligte Berater unterschiedlich. Im Rahmen des Beitrags sollen sie näher beleuchtet werden.
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