Die Zeiten der bloßen Abwicklung oder Zerschlagung von in die Krise oder Insolvenz geratenen Unternehmen sind lange vorbei. Zunehmend reift nach dem Vorbild europäischer Nachbarn auch in Deutschland eine neue Sanierungskultur, die sich bislang indes in strukturierter Form nur innerhalb eines förmlichen Insolvenzverfahrens entfalten konnte. Bestrebungen der EU, einheitliche Regeln zur Vermeidung von Unternehmensinsolvenzen zu schaffen, setzen nunmehr auch den deutschen Gesetzgeber unter Handlungszwang. Mit der vom EU-Parlament am 28.3.2019 verabschiedeten Richtlinie (im Folg. RL) über „Präventive Restrukturierungsrahmen, über Entschuldung und über Tätigkeitsverbote sowie über Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren und zur Änderung der Richtlinie EU (2017) 1132“ (im Folg. PrävRR) sind sämtliche Mitgliedstaaten zur Einführung eines vor- (bzw. präziser) außerinsolvenzlichen Sanierungsverfahrens innerhalb eines Zeitraums von zwei, maximal drei Jahren verpflichtet. Dieser Beitrag zeigt die gesetzgeberische Historie sowie die Meinungsbildung innerhalb der europäischen Gremien auf und befasst sich mit der möglichen Gestaltung eines neuen Gesetzes.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2019.04.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7784 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-06-02 |
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