Anders als bei den Wirtschaftsprüfern hat es bei den Insolvenzverwaltern einer Zeitspanne von mehr als hundert Jahren bedurft, bis ihre Tätigkeit zu einem verfasssungsrechtlich geschützten Berufsbild anerkannt wurde. Die Folge war, dass Insolvenzverfahren nach dem Prinzip der „Ego-Verwaltung“ abgewickelt wurden und es an bindenden Qualitätsmerkmalen für die Bestellung zum Insolvenzverwalter fehlte. Nunmehr hat der Verband der Insolvenzverwalter Deutschlands e.V. (VID) „Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung“ (GOI) beschlossen, die einer Berufsordnung für Insolvenzverwalter entsprechen und eine gewisse Qualität der Verfahrensabwicklung gewährleisten. Die GOI und deren Einhaltung versprechen Vorteile sowohl für die Insolvenzverwalter selbst als auch für die Gerichte und nicht zuletzt für die Gläubiger, die nicht nur mit einem garantierten Qualitätsstandard der Verfahrensabwicklung rechnen dürfen, sondern auch mit höheren Ausschüttungsquoten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2012.01.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7784 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-01-04 |
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