Der Streit um die Besteuerung von Sanierungsgewinnen nimmt kein Ende und geht in eine weitere Runde: Mit BMF-Schreiben vom 29.3.2018 hat die Finanzverwaltung erneut Stellung zu der Behandlung von Sanierungsgewinnen genommen und die Nichtanwendung der neusten BFH-Urteile angeordnet. Demnach ist für Schuldenerlasse bis (einschließlich) zum 8.2.2017 aus Vertrauensschutzgründen weiterhin nach dem BMF-Schreiben vom 27.3.2003 (Sanierungserlass) zu verfahren. Parallel dazu befasst sich erstmals das Bundesverfassungsgericht mit der Rechtmäßigkeit des Sanierungserlasses. Beides gibt Anlass, die bisherige Entwicklung nachzuvollziehen und die bedeutsamen Folgen für die Praxis zu beleuchten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2018.04.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7784 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-07-03 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: