Der Streit um die Besteuerung von Sanierungsgewinnen als ein scheinbar ewig währendes Thema im Zusammenhang mit der Sanierung notleidender Unternehmen findet möglicherweise ein Ende. Nach aktuellen Verlautbarungen wird nunmehr der Gesetzgeber aktiv, da sich die EU-Kommission in einem sog. „comfort letter“ zugunsten der Steuerfreistellung von Sanierungsgewinnen ausgesprochen hat. Die EU-Kommission qualifiziert die über Jahrzehnte gängige Praxis der Steuerbefreiung von Sanierungsgewinnen in Deutschland als „bestehende Beihilfe“. Der Gesetzgeber ist nunmehr gefordert, die Vorgaben der EU-Kommission in nationales Recht umzuwandeln.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2018.06.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7784 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-11-06 |
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