Die Corona-Krise hat den Gesetzgeber dazu bewogen, die Insolvenzantragspflicht vorerst bis zum 30.9.2020 auszusetzen. Allerdings kann es für viele Unternehmen trotzdem Sinn machen, ein Insolvenzverfahren in vorläufiger Eigenverwaltung oder unter einem Schutzschirm einzuleiten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2020.03.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7784 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-05-04 |
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