Ausschüttungen an Gesellschafter einer GmbH unterliegen strengen Vorgaben zur Kapital erhaltung. Werden Auszahlungen an die Gesellschafter vorgenommen, so ist immer zu prüfen, ob durch den Mittelabfluss nicht das notwendige Vermögen der Gesellschaft beeinträchtigt wird. Gerade dann, wenn es zu Zahlungen an Gesellschafter im unmittelbaren Vorfeld einer Insolvenz kommt, stellt sich die Frage, ob die Handelnden nicht bewusst in die Existenzgrundlage der Gesellschaft eingreifen. Einem Urteil des BGH vom 23. 4. 2012 lag eine solche Konstellation zugrunde.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2012.05.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7784 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-09-06 |
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