Im Rahmen der Vorsatzanfechtung ist ein entscheidender Aspekt, ob die Voraussetzungen für den Ausschluss des Gläubigerbenachteiligungsvorsatzes durch ein Sanierungskonzept eingehalten werden können. Hierbei trifft den Anfechtungsgegner die Beweislast, dass er Zahlungen aufgrund eines Sanierungskonzepts geleistet hat, wenn seine Kenntnis vom Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners vermutet wird. Der BGH hat sich nun ausführlich mit der Pflicht des Gläubigers, sich Informationen zum Sanierungskonzept beim Schuldner zu beschaffen, sowie den Anforderungen an die Darlegung eines erfolgreichen Sanierungskonzepts durch den Schuldner befasst.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2016.05.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7784 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-09-05 |
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