Die staatliche Rückgewinnungshilfe ermöglicht es dem Geschädigten, die Strafverfolgungsbehörden zur Rückführung in Folge von Straftaten verlorener Vermögenswerte als besonders erfolgversprechende Variante der Vermögenssicherung einzusetzen. Der Eindruck einer Instrumentalisierung der Staatsanwaltschaft kann diesen Weg dabei allerdings im Ansatz beschneiden. In der Praxis ist daher eine ausgewogene Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft notwendig, die sowohl die rechtlichen als auch die tatsächlichen Fallstricke der Rückgewinnungshilfe vermeidet.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2010.02.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7784 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-02-26 |
Seiten 71 - 76
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