Insbesondere vor dem Hintergrund der neuen Anforderungen durch Basel II gehen Kreditinstitute vermehrt dazu über, bei der Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse von Kreditnehmern eine Bescheinigung des Jahresabschlusserstellers zu fordern, die die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses bestätigt. Um hier erhöhten Haftungsgefahren zu entgehen, empfiehlt sich für den steuerlichen Berater eine umfangreiche Dokumentation, die geeignet ist, den Umfang und die Gewissenhaftigkeit seiner Arbeiten nachzuweisen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2005.02.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7784 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2005 |
Veröffentlicht: | 2005-11-01 |
Seiten 68 - 74
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